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NEXT DOOR  AGB

1. Haftung

NEXT DOOR haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NEXT DOOR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für mitgebrachte Sachen, insbesondere Wertgegenstände, übernimmt NEXT DOOR keine Haftung, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

2. Zahlungsverpflichtung

Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Einrichtungen, da NEXT DOOR die vertraglich vereinbarten Leistungen (z. B. Zugang zu Räumlichkeiten, Ausstattung, Kursangebot) bereitstellt. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds.

3. Außerordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB fristlos kündigen. Bei gesundheitlich bedingter dauerhafter Sportunfähigkeit kann das Mitglied außerordentlich kündigen, wenn ein ärztliches Attest in Textform (z. B. E-Mail) vorgelegt wird. Die Kündigung wird mit Zugang des Attests bei NEXT DOOR wirksam.

4. Änderung von Vertragsdaten & Vertragsunterbrechung

Änderungen von Bankverbindung oder Wohnsitz sind NEXT DOOR unverzüglich über E-Mail oder Mitglieder-App mitzuteilen. Bei behördlich angeordneter Schließung (z. B. Pandemie) ruht die Vertragslaufzeit. Eine bereits ausgesprochene Kündigung bleibt wirksam, das Vertragsende verschiebt sich entsprechend um den Zeitraum der Schließung.

5. Datenschutz

Mit Vertragsabschluss willigt das Mitglied in die Verarbeitung personenbezogener Daten ein, soweit dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

6. Videoüberwachung

Zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten können einzelne Bereiche der Studios videoüberwacht sein. Hierauf wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gemäß Art. 13 DSGVO hingewiesen. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.

7. Mehrwertsteuer

Sollte sich der ausgewiesene MwSt.-Betrag erhöhen, ist NEXT DOOR zur Berechnung des erhöhten MwSt.-Satzes berechtigt.

8. Rücklastschriften & Gebühren

Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,80 € zzgl. der tatsächlich anfallenden Bankgebühren erhoben. Für Kosten, die durch Adress- oder Kontonachforschung entstehen, haftet das Mitglied, sofern es die Mitteilung der Datenänderung unterlassen hat.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

10. Zutritt

Der Zutritt zum Gym ist nur mit dem QR-Code der NEXT DOOR Train App möglich. Bei missbräuchlicher Nutzung dieses QR-Codes oder unberechtigtem Zutritt zum Gym – insbesondere durch Weitergabe des QR-Codes an Dritte – wird eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 100,- € fällig. NEXT DOOR behält sich zudem weitere rechtliche Schritte vor.

11. Mitgliedsbescheinigung

Individuelle Mitgliedsbescheinigungen werden nicht ausgestellt. Als Nachweis der Mitgliedschaft dienen der Mitgliedsvertrag sowie die in der App abrufbare Check-in-Historie.

12. Zahlungsverzug / Inkassoverfahren

Gerät das Mitglied mit der Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge oder sonstiger vertraglicher Forderungen in Verzug, ist NEXT DOOR nach erfolgloser Mahnung berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur Beitreibung zu übergeben. Spätestens nach der dritten erfolglosen Mahnung kann die Übergabe an ein Inkassounternehmen erfolgen. Sämtliche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entstehenden Kosten der Forderungsbeitreibung trägt das Mitglied, soweit es den Zahlungsverzug zu vertreten hat.

NEXT DOOR ist berechtigt, den Zutritt zum Studio bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen zu sperren. Die Sperrung lässt die vertragliche Zahlungspflicht des Mitglieds unberührt.

Der Mitgliedschaftsvertrag bleibt bis zu seiner wirksamen Beendigung bestehen. NEXT DOOR ist berechtigt, sämtliche bis zum regulären Vertragsende fällig werdenden Mitgliedsbeiträge sowie sonstige vertragliche Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Mitglied ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Forderungen nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von NEXT DOOR anerkannt sind.

Stand: 31.08.2026

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